Urheberrechtsabgabe – UHG – Was ist das?
Die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) und der Bundesverband Computerhersteller (BCH) haben sich über die Regelung der urheberrechtlichen Abgabepflicht für PCs in Deutschland geeinigt. Gemäß dieser Übereinkunft werden in dem Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2010 13,65 Euro pro PC mit eingebautem Brenner und 12,15 Euro pro PC ohne eingebauten Brenner jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an die ZPÜ abgeführt. Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienen der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, dass die Hersteller bzw. Importeure die Kosten an die Verbraucher weitergeben. Mit dem erzielten Vergleich wird eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet.

 

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